A-TEC Optima 60

495,00 

  • Waffenhersteller: Universell
  • Kaliber: 224 | .264 (6,5) | .30 | .338 | .375
  • Gewinde: A-Lock Mini (passender Adapter notwendig!)
  • Gesamtleistung: 35dB (C)
  • Gewicht: 440g
  • Gesamtlänge: 230m
  • Durchmesser: 60mm
  • Länge über Lauf: 80mm
  • hinzugefügte Länge: 150mm
  • Maximaler Laufdurchmesser: Ø23.7 mm
  • Material: Stahl
  • Farbe: Schwarz

Verfügbar bei Nachlieferung

A-TEC OPTIMA 60 – Der ultimative Schalldämpfer für Gewehre

Die OPTIMA Schalldämpfer zeichnen sich durch ihr schlankes Design, niedriges Gewicht und ihre hohe Leistung aus. Diese können mithilfe des neuen A-LOCK MINI-Adapters mit einer 60° Drehung in weniger als einer Sekunde am Dämpfer befestigt oder demontiert werden. Die Hybridkonstruktion mit dem Gehäuse aus gehärtetem Aluminium und dem Innenteil aus Edelstahl sorgt für extreme Langlebigkeit. Der OPTIMA 60 sowie der OPTIMA 45 reduzieren durch die patentierte, tiefliegende Laufbefestigung die Länge der Waffe um 80 mm auf ein Minimum bei Erhaltung der vollen Dämpfleistung! Die Laufbefestigung vom Modell OPTIMA FRONT schliesst bündig ab und ist deswegen hervorragend für Waffen mit offener Visierung geeignet.

Die OPTIMA-Serie ist in folgenden Kalibern verfügbar: .224 | .264 (6,5) | .30 | .338 | .375

Den passende A-LOCK MINI Gewindeadapter ist mit gängigen Gewindegrößen erhältlich. Bitte wählen Sie den für Ihr Gewehr passenden Adapter aus dem Menü aus.

Mündungsbremse (optional)

Extrem klein und effektiv! Mit nur einer 60° Drehung ist die Mündungsbremse in weniger als einer Sekunde montiert bzw. demontiert. Passend für jedes Kaliber bis .375!

Gesetzliche Lage

Verkauf nur an Inhaber mit Erwerbsberechtigung! Gesetzeslage: Schalldämpfer sind in Deutschland in wesentlichen Teilen den Schusswaffen gleichgestellt (Wa G, Anlage 1, Zi er 1.3 in Verbindung mit § 4 und § 10 Abs. 1). Der Besitz von Schalldämpfern ist gesetzlich nur dann erlaubt, wenn dieser in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Zum Erwerb benötigen Sie daher einen entsprechenden Voreintrag in Ihrer Waffenbesitzkarte. Die Genehmigung für den Erwerb eines Schalldämpfers erhalten Sie von Ihrer Erlaubnisbehörde. Hier muss ein entsprechendes Bedürfnis glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie ebenso die gültigen Landesjagdgesetze!